§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen (i.S. von § 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: Kunde).

2. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Laser-Tech Olbernhau GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die Laser-Tech Olbernhau GmbH mit ihren Kunden über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an die Laser-Tech Olbernhau GmbH, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

3. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt

1. Sofern Angebote der Laser-Tech Olbernhau GmbH nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist setzen, sind alle Angebote frei bleibend und unverbindlich.

2. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, kann die Laser-Tech Olbernhau GmbH dieses innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder durch Ausführung der vertraglichen Leistung innerhalb der gleichen Frist annehmen.

3. Ergänzungen oder Änderungen einer getroffenen Vereinbarung bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung. Die Zustimmung zu einer solchen Änderung oder Ergänzung durch einen nichtvertretungsberechtigten Mitarbeiter der Laser-Tech Olbernhau GmbH genügt nicht. Vertretungsberechtigt ist nur, wer ausdrücklich die Vollmacht besitzt, für die Laser-Tech Olbernhau GmbH aufzutreten. Die Mitarbeiter der Laser-Tech Olbernhau GmbH im Bereich Vertrieb sind nicht vertretungsberechtigt.

4. Angaben der Laser-Tech Olbernhau GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung über Maße, Gewichte, Leistungsfähigkeit, technische Daten oder Material erfolgen gewissenhaft, jedoch unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und/oder die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt und/oder durch die Laser-Tech Olbernhau GmbH als Vertragsbestandteil aufgeführt sind. Es handelt sich nicht um garantierte Beschaffenheitsmerksmale, sondern um Beschreibungen oder Kennzeichnungen des Vertragsgegenstandes.

5. Die vertraglich geschuldeten Eigenschaften der Kaufsache richten sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen.

6. Modelle, Werkzeuge und sonstige Einrichtungen für die Ausführung eines Auftrages bleiben Eigentum der Laser-Tech Olbernhau GmbH.

§ 3 Kundenvorgaben in Zeichnungen, Verarbeitung elektronischer Daten, Nutzung des Internets ohne Verschlüsselung und Schutzrechte

1. Werden vom Kunden Konstruktionsvorgaben und Maße in Zeichnungen übermittelt, werden diese Angaben von der Laser-Tech Olbernhau GmbH übernommen. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie sie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (PC, Drucker, Kopierer) aufbereitet sind. Stellt die Laser-Tech Olbernhau GmbH einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichtet sie den Kunden.

2. Erfolgen Vorgaben mittels elektronischer Daten, so ist vor Auftragsannahme das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zu klären. Ergibt sich, dass die Laser-Tech Olbernhau GmbH ein Datenformat bearbeiten soll, bei welchem bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von der Laser-Tech Olbernhau GmbH bearbeitetes Datenformat Abweichungen auftreten können, dann muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.

3. Der Kunde erklärt, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate eines Original-Datensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Die Laser-Tech Olbernhau GmbH ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung eines vom Kunden gelieferten Datenträgers wird nur in Höhe eines Materialwerts gehaftet. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.

4. Erfolgt eine Lieferung oder Leistung nach Zeichnungen, Datensätzen, Modellen, Mustern so steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat die Laser-Tech Olbernhau GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen und einen etwa entstandenen Schaden zu ersetzen. Wird der Laser-Tech Olbernhau GmbH eine Lieferung oder Leistung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so ist die Laser-Tech Olbernhau GmbH auch ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz ihres Aufwandes zu verlangen.

5. Das Einverständnis des Kunden wird eingeholt, wenn von ihm zur Verfügung gestellte Zeichnungen und Datensätze, Modelle oder Muster im Rahmen der Auftragsbearbeitung an Dritte weitergegeben werden müssen.

6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die zur Verfügung gestellten Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, gespeichert und verwertet werden.

7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten an ihn unter Nutzung des Internets gesendet werden, ohne Verschlüsselungsmethoden anzuwenden, auch wenn die Vertraulichkeit der Daten dadurch nicht gewährleistet ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde ausdrücklich eine andere Weisung für den Datenversand erteilt. 8. An ihren Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Laser-Tech Olbernhau GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor.

§ 4 Preise

1. Die Preise der Laser-Tech Olbernhau GmbH verstehen sich „ab Werk" oder „ab Lager" zzgl. Fracht und der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

2. Die für den Transport/Versand übliche Verpackung berechnet die Laser-Tech Olbernhau GmbH zu Selbstkosten, soweit mit dem Kunden nicht etwas anderes
vereinbart ist.

3. Die Rechnungen der Laser-Tech Olbernhau GmbH sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, von der Laser-Tech Olbernhau GmbH anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der Laser-Tech Olbernhau GmbH aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Lieferung, Lieferzeit, Verzug mit der Lieferung und Unmöglichkeit

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk" vereinbart.

2. Verpackungsart, Versandart und Versandweg stehen – sofern nichts anderes vereinbart wurde – im pflichtgemäßen Ermessen der Laser-Tech Olberhau GmbH. 3. Sofern der Kunde es wünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung gedeckt; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

4. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

5. Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

6. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes – wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist – an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Laser-Tech Olberhau GmbH weitere Leistungen wie etwa die Versandkosten oder Anlieferung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach Meldung der Laser-Tech Olbernhau GmbH über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels, unbeschadet seiner Mängelrechte, nicht verweigern.

7. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die nicht von der Laser-Tech Olbernhau GmbH zu vertreten sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. 8. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch die Laser- Tech Olbernhau GmbH betragen die Lagerkosten 0,5 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Ware je angefangenen Monat. Die Geltendmachung und der Nachweis höherer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

9. Die Laser-Tech Olbernhau GmbH haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Leistung oder eine Lieferverzögerung, die durch außerhalb ihres Entscheidungs- und Einflussbereichs liegende unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt verursacht wird – z. B. Kriegs- und Ausnahmezustand, Hochwasser, Embargo, Verkehrsstörung, Arbeitskampf, Betriebsstörung, Mangel an Material oder Energie und dergleichen. Sofern solche Ereignisse der Laser-Tech Olbernhau GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und das Leistungshindernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Laser-Tech Olbernhau zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Vorübergehende Hindernisse berechtigen die Laser-Tech Olbernhau GmbH zu einem angemessenen Aufschub der Lieferung. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zumutbar ist, hat er das Recht, unverzüglich durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

10. Im Fall des von der Laser-Tech Olbernhau GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges haftet sie für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, max. jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

11. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Sachmängel und Gewährleistung

1. Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden gegenüber der Laser-Tech Olbernhau GmbH die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.

2. Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §§ 377, 381 Abs. 2 HGB nachgekommen ist.

3. Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache – steht der Laser-Tech Olbernhau GmbH das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Wird der Kunde von seinem Abnehmer oder einem Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, oder von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegenüber der Laser-Tech Olbernhau GmbH nach §§ 478, 479 BGB unberührt.

5. Schadenersatzansprüche zu den in § 8 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Laser-Tech Olbernhau GmbH die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den in § 8 geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt.

6. Ansprüche gegen die Laser-Tech Olbernhau GmbH wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478, 479 (Lieferantenregress) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Laser-Tech Olbernhau GmbH und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

§ 7 Haftung auf Schadenersatz

1. Die Laser-Tech Olbernhau GmbH haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten durch die Laser-Tech Olbernhau GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Vertragswesentlich ist die Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

2. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Laser-Tech Olbernhau GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum (Vorbehaltsware) der Laser-Tech Olbernhau GmbH. Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.

2. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. eines Zahlungsverzuges, hat die Laser-Tech Olbernhau GmbH nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt die Laser-Tech Olbernhau GmbH die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Laser-Tech Olbernhau GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den der Laser-Tech Olbernhau GmbH vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insb. Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der Laser-Tech Olbernhau GmbH hinweisen und die Laser-Tech Olbernhau GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Laser-Tech Olbernhau GmbH ab. Die Laser-Tech Olbernhau GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

5. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für die Laser-Tech Olbernhau GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die Laser-Tech Olbernhau GmbH. Werden die Liefergegenstände mit anderen der Laser-Tech Olbernhau GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Laser-Tech Olbernhau GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, der Laser-Tech Olbernhau GmbH nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwirbt die Laser-Tech
Olbernhau GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Laser-Tech Olbernhau GmbH anteilig das Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für die Laser-Tech Olbernhau GmbH.

6. Die Laser-Tech Olbernhau GmbH ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dabei obliegt der Laser-Tech Olbernhau GmbH die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

§ 9 Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen der Laser-Tech Olbernhau GmbH und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist Olbernhau.

2. Dieser Vertrag und diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Laser-Tech Olbernhau GmbH unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

3. Bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Olbernhau Gerichtsstand. Die Laser-Tech Olbernhau GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.